Ankauf Abschlagsrechnungen VOB – sofortige Liquidität für Bauunternehmen

Wer im Bauvertrag nach VOB arbeitet, kennt das Problem: Die Abschlagsrechnung ist geschrieben, das Aufmass stimmt, der Kunde hat den Betrag freigegeben. Doch das Geld braucht Wochen, bis es wirklich auf dem Konto ist. Genau hier setzen wir an. Wir kaufen Ihre Abschlagsrechnung, sobald sie vom Auftraggeber geprüft und anerkannt ist, und zahlen Ihnen bis zu 100 Prozent der Rechnungssumme aus. Abzüglich einer transparenten Gebühr im Skontobereich. Sie umgehen den langen Weg über die Bank und haben das Geld sofort zur Verfügung. Das funktioniert für gewerbliche Auftraggeber genauso wie für öffentliche und private Bauherren.
Besonders Bauhandwerker und projektbezogene Unternehmen, die laufend Material einkaufen und Personal bezahlen müssen, profitieren von diesem Modell. Der Forderungsverkauf verschafft Ihnen genau die Liquidität, die Sie brauchen, um den nächsten Bauabschnitt zu starten, ohne eigene Kreditlinien zu belasten. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess – diskret und schnell. Falls Sie das wünschen, merken Ihre Kunden nichts von der Abtretung.
Forderungsverkauf und Debitorenmanagement – wie läuft der Ankauf einer VOB-Abschlagsrechnung ab?
Der Ablauf vom Eingang Ihrer Rechnung bis zur Auszahlung ist bewusst schlank gehalten und umfasst die Prüfung der VOB-Konformität, die Bonitätsbewertung des Schuldners, die eigentliche Abtretung der Forderung und die umgehende Gutschrift auf Ihrem Konto. Sie reichen die anerkannte Abschlagsrechnung bei uns ein. Wir prüfen, ob alles im Bauvertrag sauber dokumentiert ist, besonders das Aufmass. Stimmt alles, treten Sie die Forderung an uns ab. Wir zahlen aus. Danach übernehmen wir das Debitorenmanagement, treiben das Geld beim Schuldner ein und tragen das Ausfallrisiko.
Das bedeutet für Sie konkret: Sie müssen nicht selbst hinter den offenen Beträgen her sein und keinen Zahlungsverzug aushalten. Wir übernehmen den Kontakt mit dem Gläubiger. Das entlastet Ihre Verwaltung deutlich.
Stilles Factoring – warum Ihr Kunde nichts vom Forderungsverkauf merkt
Viele Bauunternehmen möchten nicht, dass der Auftraggeber erfährt, dass Rechnungen verkauft werden. Das ist verständlich, denn es geht um Geschäftsbeziehungen, die oft über Jahre gewachsen sind. Beim stillen Factoring bleibt die Abtretung zwischen Ihnen und uns. Der Schuldner zahlt weiterhin an Sie, und Sie leiten den Betrag an uns weiter. Für den Bauherren ändert sich nichts. Er bekommt keine neuen Kontodaten und keinen Brief von einem Factor, den er nicht kennt. Er sieht lediglich den bekannten Vertragspartner. Das schafft Vertrauen und schützt Ihre Position im Bauvertrag. Wir empfehlen dieses Vorgehen besonders bei langjährigen Kundenbeziehungen im privaten und gewerblichen Bereich, wo Diskretion oberste Priorität hat.
Offenes Factoring – volle Transparenz bei öffentlichen Auftraggebern
Bei öffentlichen Auftraggebern ist oft mehr Transparenz gefordert. Hier lohnt sich das offene Factoring. Der Schuldner wird über die Abtretung informiert und zahlt direkt an uns. Das reduziert das Ausfallrisiko spürbar und ist für alle Beteiligten klar geregelt. Für Sie als Bauhandwerker bedeutet das: weniger Verwaltungsaufwand. Sie müssen die Zahlungseingänge nicht mehr selbst verbuchen und weiterleiten. Wir übernehmen das Inkasso der Debitoren vollständig. Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn Sie mit wechselnden öffentlichen Auftraggebern arbeiten und klare, dokumentierte Abläufe schätzen. Die Gebührenstruktur bleibt auch hier transparent. Sie wählen zwischen einer Pauschale und einer detaillierten Abrechnung, die genau nachvollziehbar ist.
Wann lohnt sich der Ankauf einer Abschlagsrechnung nach VOB – und wann nicht?
Der Ankauf lohnt sich, wenn Sie als Bauunternehmen laufend Kosten für Material und Personal haben und auf schnelle Zahlungseingänge angewiesen sind, um Zahlungsziele bei Lieferanten einzuhalten. Auch das Equipment schlägt regelmäßig zu Buche. Der Ankauf lohnt sich ferner, wenn Sie ein größeres Projekt mit mehreren Bauabschnitten begleiten und jeder Abschlag flüssig sein muss, damit der nächste Schritt starten kann. Kurzum: Wenn Liquidität der Flaschenhals ist, ist der Forderungsverkauf das passende Werkzeug.
Wann lohnt es sich nicht? Wenn Ihr Betrieb so kapitalstark ist, dass ein Zahlungsverzug von 30 oder 60 Tagen keine Auswirkungen auf Ihren Tagesablauf hat. Wenn Sie ohnehin nur ein bis zwei Rechnungen im Jahr schreiben. Und wenn die Gebühren den Nutzen übersteigen würden, weil die Forderungssumme zu gering ist. Wir beraten Sie ehrlich, wenn wir der Meinung sind, dass Factoring in Ihrem Fall nicht die beste Lösung ist.
Was passiert mit der Sicherungshypothek im Bauvertrag?
Eine häufige Frage von Bauhandwerkern betrifft die Sicherungshypothek. Kann ich meine Rechnung verkaufen, wenn im Bauvertrag eine Sicherungshypothek vereinbart wurde? Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die Forderung, die aus dem Bauvertrag entsteht, kann abgetreten werden. Die Sicherungshypothek sichert die Forderung ab und bleibt bestehen. Wir prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Abtretung erfüllt sind.
Wichtig ist, dass die Abschlagsrechnung vom Schuldner anerkannt wurde. Nur anerkannte Forderungen kaufen wir an. Das schützt uns und Sie. Ein ungewisses Aufmass oder eine umstrittene Rechnungssumme sind für den Factor nicht tragbar. Wir klären diese Punkte vorab mit Ihnen.
Welche Gebühren fallen beim Ankauf von VOB-Abschlägen an?
Unsere Gebühren bewegen sich im Skontobereich. Sie erhalten bis zu 100 Prozent der Rechnungssumme, abzüglich dieser All-Inclusive-Gebühr. Sie haben die Wahl zwischen zwei Modellen: einer festen Pauschale, die einfach zu kalkulieren ist, und einer detaillierten Gebührenstruktur, die jeden Bestandteil ausweist. Beide Modelle sind transparent. Keine versteckten Kosten.
Die Gebühr hängt von der Bonität des Schuldners ab, vom Umfang des Debitorenmanagements und von der Laufzeit bis zur Zahlung. Je schneller der Gläubiger zahlt, desto geringer die Gebühr. Wir beraten Sie, welches Modell für Ihr Unternehmen am wirtschaftlichsten ist.
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Sie haben eine anerkannte Abschlagsrechnung nach VOB und möchten wissen, wie viel Liquidität wir Ihnen sofort zur Verfügung stellen können? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihre Rechnung, nennen Ihnen die Gebühr und zahlen aus. Schnell und diskret. Und zuverlässig.
